Rentenversicherung und Generationengerechtigkeit
Düsseldorf, den 18.01.2014
Im Koalitionsvertrag heißt es wie folgt: „Der demografische Wandel stellt unsere Alterssicherungssysteme vor besondere Herausforderungen. Insbesondere die Finanzierung muss immer wieder neu und in der Lastenverteilung gerecht zwischen den Generationen ausbalanciert werden“.
Die Bundesregierung will eine abschlagsfreie Rente für langjährige Versicherte mit 63 Jahren und eine zusätzliche Mütterrente einführen. Diese Rentenleistungen belasten die Rentenversicherung mit neuen Ausgaben in Milliardenhöhe. Nach der Gesetzesvorlage der Arbeitsministerin belaufen sich die Kosten auf 60 Milliarden Euro bis 2020 (bis 2030 auf 160 Milliarden Euro). Von diesen Leistungen profitieren die Älteren und die Jüngeren müssen das mit höheren Beiträgen bezahlen.
Die Bundesregierung will die auf Grund der augenblicklich positiv verlaufenden Wirtschaftsentwicklung vorhandene Rücklage der Rentenversicherung von etwa 31 Milliarden Euro zur Bezahlung der neuen Rentenleistungen heranziehen. Diese wäre dann in einigen Jahren aufgebraucht. Nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung und des Sozialbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales müssen die neuen
Rentenleistungen aus einer Erhöhung des Bundeszuschusses aus Steuergeldern bezahlt werden. Dieser betrug 2013 schon 81 Milliarden Euro. Das sind 27 % der Ausgaben des Bundeshaushalts. Bereits heute reichen die Rentenbeiträge nicht zur Finanzierung der Ausgaben aus.
Im Ergebnis führt die von der Bundesregierung geplante nicht sachgerechte Finanzierung zu steigenden Rentenbeiträgen und zu einem sinkenden Rentenniveau. Nach Auffassung des Sozialbeirats handelt es sich hierbei faktisch um eine Umgehung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse.
Nach den Finanzierungsgrundsätzen für die Rentenversicherung müssten im Hinblick auf die augenblicklich vorhandene Rücklage die Rentenbeiträge gesenkt werden. Die Bundesregierung will dass durch ein Gesetz nachträglich verhindern. Nach Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags würde dies dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsgebot entgegenstehen. Nicht abschätzbar wäre zudem der Verlust des Vertrauens in die Beständigkeit und Verlässlichkeit der Rentenversicherung.
Unsere Bewertung
Die Rentenpläne stehen im Widerspruch zu der im Koalitionsvertrag beschriebenen gerechten
Lastenverteilung zwischen den Generationen. Die Bundesregierung missachtet ihre Verantwortung für die Herstellung der Generationengerechtigkeit. Deutschland hinterlässt den künftigen Generationen bereits einen gewaltigen Schuldenberg mit den damit verbundenen Belastungen. Die Bundesregierung muss endlich dafür sorgen, dass die sozialen Sicherungssysteme im Hinblick auf den demografischen Wandel nachhaltig finanziert
werden.
Mit einem Dank für eine Stellungnahme verbleiben wir mit besten Grüssen
Siegfried Hildebrandt Dr. Michael Wilde
Rentenversicherung und Generationengerechtigkeit (PDF)
Antwort vom 12.02.2014
Antwort vom 16.02.2014
Karl Schiewerling (CDU/CSU Bundestagsfraktion) (PDF)
Nachfrage vom 20.02.2014
Karl Schiewerling Nachfrage (PDF)
Antwort vom 04.03.2014
Markus Kurth (Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) (PDF)
Anfrage und Antwort Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Rentenversicherung (PDF)